Hilfe für die Ukraine

Nie zuvor war eine rasche, zielgerichtete Hilfeleistung so notwendig wie jetzt. Jetzt, wo das für viele von uns Unvorstellbare nach acht Jahrzehnten erstmals wieder eingetreten ist: ein grenzüberschreitender Angriffskrieg auf dem europäischen Kontinent.
Die Folgen dieser Invasion werden wir alle noch viele Jahre, ja vielleicht Jahrzehnte spüren. Neben einem Vertrauensverlust in die Stabilität Europas, sind es politische Folgen, aber vor allem persönliche Folgen für alle Menschen, die im nunmehrigen Kriegsgebiet ihre Heimat, ihre Existenz und alles, was sie sich in ihrem bisherigen Leben aufgebaut hatten, schlagartig verlieren.
Bank Gutmann unterstützt seit vielen Jahren die Hilfsorganisationen Caritas und Rotes Kreuz. Unsere Spende in Höhe von EUR 100.000 kommt zu gleichen Teilen beiden Hilfsorganisationen zugute.
Stolz sind wir über die Initiative unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die darüber hinaus ebenfalls eine Spendenaktion initiiert haben.
In der Hoffnung, dass diese Tragödie rasch ein Ende nimmt, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen,
Ihr Frank Lippitt
Marktrisiken unterworfen. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf künftige Renditen schließen. Prognosen
sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Berechnungs- oder Rechenfehler und Irrtum vorbehalten. Diese Broschüre wurde von der Bank Gutmann AG,
Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien erstellt. Bank Gutmann AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese
Unterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zur Information dienen soll. Eine
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die Zustimmung der Bank Gutmann AG untersagt.
Der Inhalt dieser Unterlage basiert auf dem neuesten Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen
zu Redaktionsschluss. Informationen zu Anlegerrechten sind unter www.gutmannfonds.at/gfs sowie auf
Anfrage bei der Gutmann KAG und der Bank Gutmann AG in deutscher Sprache erhältlich. Diese Unterlage
ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.
Die erforderlichen Angaben zur Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz sind unter folgender Website
auffindbar: https://www.gutmann.at/impressum.
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Newsletter abonnierenBleiben Sie informiert.
Erfahren sie noch mehr über Gutmann und unsere Investmentstrategie.
zum Gutmann Journal