24.05.23 07:00 - Lesezeit

Die Schuldenobergrenze der USA und Ihr Depot

Robert Karas

Chief Investment Officer, Partner

Ordentliches Haushalten ist immer eine gute Idee. Sei es eine Privatperson oder ein Staat. Die USA haben sich selbst eine Schuldenobergrenze auferlegt. Nur bis zu diesem Betrag dürfen sie sich Geld leihen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sobald diese Grenze erreicht wird, muss sie der Kongress der Vereinigten Staaten anheben oder auf die Ausgabenbremse steigen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Pleite. 

Grund genug für die Medien, Ängste zu schüren und die Aufmerksamkeit der Leser:innen auf spektakuläre Schlagzeilen zu lenken. Die Frage nach dem „was wäre, wenn“ ist tatsächlich heikel. Denn sollte der Kongress die Grenze nicht anheben, ist wirklich Feuer am Dach. Im Jahr 1917 wurde die Schuldengrenze erstmals in Amerika eingeführt und seit 1960 bereits 78-mal angehoben. Das zeigt einerseits, dass wir diesen Film schon viele Male gesehen haben, aber auch, dass das Konzept einer absoluten Schuldengrenze fragwürdig ist. 

Weiterhin sicher

Die Schuldengrenze wird auch zum 79. Mal angehoben werden. Das ist unsere klare Meinung. Bis dahin wird jedoch das gesamte ideologische Spektrum versuchen, politisches Kleingeld rauszuschlagen. 

Staatsanleihen der Vereinigten Staaten von Amerika sind für uns weiterhin die sicherste Variante, US-Dollar Bestände festverzinslich mit der gewünschten Laufzeit zu veranlagen. Die USA begibt Anleihen in US-Dollar und damit in der Währung, die sie unbegrenzt „drucken“ können. Warum also eine systemische Kernschmelze riskieren, indem man diese Schulden nicht bedient? 

Die Verhandlungen rund um die Schuldenobergrenze können zu erhöhten Schwankungen bei Anleihen und Aktien führen. Doch wir sind davon überzeugt, dass die USA ihre Schulden weiterhin bedienen werden. Der 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten besagt: „…die Rechtsgültigkeit der gesetzlich genehmigten Staatsschulden der Vereinigten Staaten… darf nicht in Frage gestellt werden.“ Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Lösung kommen, könnte der oberste Gerichtshof im Zuge einer Klage einen Strich unter die immer wiederkehrende Aufregung ziehen. Fast wünscht man sich, dass es irgendwann dazu kommt. Aber eben nur fast, denn man sollte nicht mit dem Feuer spielen.

In der Gutmann Vermögensverwaltung bleiben wir weiterhin übergewichtet bei den Aktien. Damit liegen die meisten Mandate 5%-Punkte über der jeweiligen gewählten strategischen Aktienallokation. Es ist unsere Aufgabe, unsere Kund:innen mit ruhiger Hand durch eine potenziell unruhige Zeit zu führen. Das gelingt am besten mit einem Gutmann Depot ausgewählter, qualitativ hochwertiger Anleihen und Aktien.  

Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung. Die Anlage in Finanzinstrumenten ist Marktrisiken unterworfen. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Ergebnisse. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Bank Gutmann AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zur Information dienen soll. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die Zustimmung der Bank Gutmann AG untersagt. Der Inhalt dieser Unterlage stellt nicht auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Anleger ab (gewünschter Ertrag, steuerliche Situation, Risikobereitschaft etc.), sondern ist genereller Natur und basiert auf dem neuesten Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zu Redaktionsschluss. Diese Unterlage ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. 
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