21.09.22 14:48 - Lesezeit

Das Leben verändert sich, Ihr Portfolio auch?

Robert Karas

Chief Investment Officer, Partner

Er hat noch 10 gute Jahre … hat letztens ein Kollege über einen Geschäftspartner gesagt. Warum? Er ist Mitte 50. Huch! Ich auch! Und was kommt dann? Geht es dann bergab?

Okay, er hat es sicher nicht so gemeint, wie es bei mir ankam. Vielmehr waren die Jahre einer guten Zusammenarbeit gemeint. Denn in unseren Köpfen hat sich das Alter von 65 als harte Grenze eingeprägt.

Wenn Sie den Gutmann Blickwinkel schon länger lesen, wissen Sie, was mein persönliches Ziel als Investor ist: So lange durchzuhalten wie Warren Buffett (Alter 93) und sein Partner Charlie Munger (98 Jahre). Beide waren mit 65 wahre Jungspunde und begannen erst richtig warmzulaufen. Also bitte, ich möchte nichts von „nur noch 10 Jahre“ hören.

Reduzieren im Alter

Für die Wertpapierveranlagung sind diese Überlegungen ebenfalls wichtig. Wenn tatsächlich meine „letzten“ 10 Jahre in der Arbeitswelt anbrechen, muss ich mir über meine 100 % Aktienquote Gedanken machen. Sollte ich sie schon bald reduzieren?

Keinesfalls! Denn mein Anlagehorizont ist unendlich. Das habe ich schon vor langer Zeit für meine persönlichen Investments beschlossen. Meine Erfahrung damit: es ist befreiend. Das tägliche Auf und Ab der Börse rückt in den Hintergrund und der Erfolg der hinter den Aktien stehenden Unternehmen rückt noch vorne. Aber, gilt das auch für Sie? Wie stehen Sie zu dem Thema?

Alte Weisheiten überdenken

Viele Anleger:innen haben eine zu geringe Aktienquote. Und einer der Hauptgründe: Sie meinen, in den nächsten Jahren einen Teil des Geldes zu benötigen. Oder weil sie irgendwann gelernt haben, dass Aktien spekulativ sind und Anleihen konservativ.

Und doch beobachte ich, dass oft das gesamte veranlagte Vermögen eines Kunden über Jahrzehnte investiert bleibt. Es ist keine Seltenheit, dass es sich sogar über Generationen erstreckt. Noch nicht unendlich, doch sicher lange genug, um eine höhere Aktienquote auszuhalten. Woody Allen sagte es einmal sehr schön: „Ewigkeit ist eine furchtbar lange Zeit, besonders gegen Ende“.

Vielleicht hilft Schubladendenken. Welchen Traum möchten Sie sich erfüllen, welche plötzliche Chance möglicherweise ergreifen? Dieser Betrag kommt in die schwankungsgeringere und konservativere Anleihen-Lade. Welchen Betrag werden Sie wahrscheinlich nie aufbrauchen und lange beziehungsweise nie benötigen? Dieser Teil kommt in das Aktien-Fach.

Oder eine andere Überlegung: Eine Firmeninhaberin verkauft ihr Lebenswerk und hat plötzlich 10 Millionen Euro zu veranlagen. Was tun? Sie hatte zuvor immer 30 % in Aktien und 70 % in Anleihen. Jetzt ist der Betrag höher und sie denkt über 50 % Aktien nach. Doch im Gespräch stellt sich heraus, dass es kein Szenario gibt, in dem sie in ihrer Lebenszeit jemals auf mehr als 2 Millionen Euro zugreifen wird. Sie hat ihre eigene Immobilie und eine Wohnung am Wörthersee. Alles ohne Fremdkapital. Dazu zwei Vorsorgewohnungen. Mehr Immobilien wären nur eine Belastung.

Sie war ihr Leben lang Firmenlenkerin und glaubt an die Kraft des Unternehmertums. Warum also nur 5 Millionen Euro in Aktien, sollten es nicht 8 Millionen Euro sein? Ich habe keine abschließende Antwort auf diese Frage.

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Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung. Die Anlage in Finanzinstrumenten ist Marktrisiken unterworfen. Frühere Wertentwicklungen bzw. Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Ergebnisse. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Bank Gutmann AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zur Information dienen soll. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die Zustimmung der Bank Gutmann AG untersagt. Der Inhalt dieser Unterlage stellt nicht auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Anleger ab (gewünschter Ertrag, steuerliche Situation, Risikobereitschaft etc.), sondern ist genereller Natur und basiert auf dem neuesten Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zu Redaktionsschluss. Diese Unterlage ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Die erforderlichen Angaben zur Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz sind unter folgender Web-Adresse zu finden: https://www.gutmann.at/impressum

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